Mitgliedschaft

Beitragsordnung des TSZ Schwabach e.V. (Stand: 01.07.2024)    

1.) Monatlicher Mitgliedsbeitrag:

1.1.) Passivbeitrag:

Der Passivbeitrag beträgt für alle passiven Mitglieder einheitlich 5,- € monatlich. Definition passive Mitglieder siehe Satzung.

1.2.) Aktivbeitrag:

Kinder   18,00 €                     Jugendliche   23,00 €              Erwachsene   31,00 € (inkl. Arbeitsdienst)

Die Zahlung des in der Tabelle angegebenen Beitrages berechtigt zur Teilnahme an einem laufenden Gruppenangebot des Vereins. Werden mehrere Angebote zusätzlich wahrgenommen erhöht sich der Beitrag monatlich um 5,- €.

1.3.) Aufschlag Leistungssport:

Wer an einer unserer Turniergruppen teilnimmt und/oder für uns startet zahlt einen monatlichen Aufschlag von 4,- €.

Der Leistungssportaufschlag entfällt für …

1.3.1.) Mitglieder, die ausschließlich die Trainingsräume zum freien Training nutzen, nicht am Gruppentraining teilnehmen und für einen anderen Verein starten.

1.3.2.) Lizenzträger, die ausschließlich die Trainingsräume zum freien Training nutzen, nicht am Gruppentraining teilnehmen, selbst nichtmehr aktiv starten, aber für unseren Verein als Wertungsrichter oder Turnierleiter aktiv sind.

2.) Ermäßigungen:

2.1.) Familienbeitrag

Ist mindestens ein Elternteil bzw. ein Kind/Jugendlicher zahlendes Mitglied im Verein, so erhält jedes weitere im Haushalt lebende Kind/Jugendlicher 5,- € Ermäßigung auf den eigenen Vereinsbeitrag.

2.2.) Beitragsermäßigung für Erwachsene

Erwachsene, die nachweislich Vollzeitschüler/-studenten sind, in Vollzeitausbildung stehen oder Bundesfreiwilligendienst (oder vergleichbar) leisten erhalten auf schriftlichen Antrag (Antrag auf ermäßigte Beitragszahlung) 2,- € Nachlass auf den monatlichen Mitgliedsbeitrag.

Das Mitglied muss die Einlieferung seines Antrages belegen können.

Der Ermäßigungsgrund muss durch ein geeignetes Dokument (z.B. Schülerausweis, …) belegt werden.

Die Ermäßigung bewilligt der Vorstand innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages. In begründeten Fällen kann der Antrag abgelehnt werden.

Die Ermäßigung kann nur für die Zeit ab Eingang des Antrages und längstens bis Ablauf des Nachweises gewährt werden. Besteht der Ermäßigungsgrund auch nach Ablauf des vorgelegten Nachweises weiter, so ist die Weiterführung der Beitragsermäßigung mit neuem Nachweis erneut zu belegen.

Ein vorzeitiger Wegfall des Ermäßigungsgrundes ist dem Verein unverzüglich anzuzeigen. Wird der Antrag nach erfolgtem Einzug der Beiträge gestellt und bewilligt, erfolgt die Verrechnung erst mit Einzug des kommenden Quartals. Eine separate Rückerstattung erfolgt nicht.

Die Nachweispflicht liegt beim Mitglied!  

2.3.) sonstige Ermäßigungen

Der Vorstand kann auf Antrag weitergehende Ermäßigungen beschließen.

3.) Sonstige Gebühren:

3.1.) Aufnahmebeitrag

Der Aufnahmebeitrag beträgt einmalig einheitlich 20,- € pro Mitglied. Die Vorstandschaft kann diesen auf Vorstandsbeschluss in verschiedenen Fällen erlassen (z.B. bei Aufnahme eines Mitgliedes über den „Schwabacher Weg“ oder bei vorheriger Teilnahme des Mitgliedes an einem Kursangebot des Vereins, …).

3.2.) Kursgebühren

Veranstaltet der Verein abgeschlossene Kurse/Workshops, werden die Kursgebühren (auch für Mitglieder) zum jeweiligen Angebot von der Vorstandschaft festgelegt und mit der Kursausschreibung veröffentlicht. Diese sind dann bei Belegung des Angebotes unabhängig vom Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.

3.3.) 10er Karten

Für von der Vorstandschaft ausgewiesene Angebote besteht auch die Möglichkeit der Teilnahme über 10er-Karte. Inhaber, die ausschließlich über 10er Karte das Vereinsangebot nutzen, werden nicht als Mitglieder geführt. Die Bedingungen für das jeweilige Angebot werden von der Vorstandschaft festgelegt.

3.4.) Arbeitsdienst

Alle aktiven Mitglieder ab 18 Jahren sind verpflichtet sich an Arbeiten im Verein zu beteiligen. Der Start ist immer zum auf den Geburtstag folgenden 1. des Quartals.

Ersatzweise wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag eine monatliche Gebühr von 6,- € erhoben.

Von der Gebühr ausgenommen werden jeweils für die folgenden 4 Quartale alle Mitglieder, die sich an Veranstaltungen des Vereins als Helfer beteiligt haben. (z.B. Mitarbeit an einem Renovierungstag, einem Turniertag oder Ähnlichem (Mindestdauer 6 h)).

Ebenfalls ausgenommen sind alle erwachsenen Mitglieder, die ausschließlich in Gruppen tanzen, die in den Schulferien KEIN Training haben.

4. Änderung des Mitgliedsstatus:

4.1. Eine Änderung des Mitgliedsstatus, die eine Beitragsreduzierung nach sich zieht, kann jeweils nur zum nächsten 1. des folgenden Quartals erfolgen. Mit ärztlichem Attest kann die Änderung auf passiv (auch für den Tanzpartner) zum nächsten 1. des folgenden Monats erfolgen.

4.2. Eine Änderung die eine Erhöhung des Beitrages nach sich zieht, muss vor dem ersten Trainingsbesuch (Wiedereinstieg) durch das Mitglied selbst erfolgen. Erfolgt der Wiedereinstieg in den letzten 10 Tagen des Monats erfolgt die Beitragsumstellung zum Folgemonat. Erfolgt der Wiedereinstieg früher erfolgt die Beitragsumstellung rückwirkend zum 1. des Monats.

4.3. Beide Änderungen sind der Vorstandschaft schriftlich (per eMail) mit zu teilen. Das Mitglied muss den Eingang der Mitteilung belegen können.

5.) Zahlungsweise und damit verbundene Gebühren:

Der Beitrag (bestehend aus Grundbeitrag plus sonstige Beiträge und Gebühren abzüglich Ermäßigungen) ist vierteljährlich zum Quartalsanfang auf das Vereinskonto zu entrichten. Das Mitglied zahlt alle seine Beiträge und Gebühren mittels Lastschriftverfahren und erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates durch das Mitglied erhebt der Verein eine monatliche Zusatzgebühr von 2,50 € für administrative Abwicklung.

Bei Zahlung durch vierteljährigen Dauerauftrag zum Quartalsanfang wird auf diese Zusatzgebühr verzichtet.

Veranlasst das Mitglied durch seine Säumigkeit eine Mahnung, so wird hierfür eine Mahngebühr von 2,50 € geschuldet. Bei unberechtigten Rücklastschriften werden die entstandenen Bankgebühren plus 2,50 € Bearbeitungsgebühr erhoben.

Gemäß der Satzung sind alle Personen, die an sportlichen Angeboten des TSZ Schwabach teilnehmen oder in Wettbewerben für das TSZ Schwabach starten, aktive Mitglieder. Diese Mitgliedsform trifft für die meisten Mitglieder des Vereins zu.

Der Beitrag besteht aus einer einmaligen Aufnahmegebühr und einem monatlichen Beitrag. Dieser Monatsbeitrag setzt sich aus einem altersabhängigen Grundbeitrag und ggf. Zuschlägen (für Sondergruppen) oder Ermäßigungen (Familienbeitrag) zusammen. Der Beitrag wird zu Beginn eines Quartals für diesen Zeitraum erhoben. Genaue Angaben finden sich in der Beitragsordnung.

Gemäß der Satzung nehmen passive Mitglieder an keinen sportlichen Angeboten des Vereins teil, nutzen nicht die sportlichen Einrichtungen und starten auch nicht bei Wettbewerben. Sie zahlen dafür einen deutlich ermäßigten Monatsbeitrag.

Die passive Mitgliedschaft kann u. a. gewählt werden, wenn Ihnen zeitweise eine aktive Teilnahme an Vereinsangeboten nicht möglich ist (z. B. auf Grund von Erkrankung, längerer Abwesenheit, etc.), Sie jedoch nicht sofort kündigen möchten.

Die Umstellung der Mitgliedschaft von aktiv auf passiv ist bei der Schatzmeisterin schriftlich zu beantragen, am Besten über das KontaktformularEine Änderung des Mitgliedsstatus ohne ärztliches Attest von aktiv auf passiv ist nur quartalsweise möglich und kann jeweils nur zum nächsten 1. des folgenden Quartals erfolgen. Mit ärztlichem Attest kann die Änderung (auch für den Tanzpartner) zum nächsten 1. des folgenden Monats erfolgen.

Wir bieten für Leistungssportler, die in einem weiteren Verein Mitglied sind und für diesen starten, die Möglichkeit an, unsere freien Trainingszeiten zum eigenen freien Training zu nutzen. Für diese Mitglieder wird nur der reguläre Aktivbeitrag erhoben. Der Leistungssportaufschlag entfällt. Siehe Beitragsordnung.

Sie haben Interesse an unserem Angebot, sind sich aber nicht sicher, welche Gruppe die richtige für Sie ist? Kein Problem: Schauen Sie einfach unverbindlich bei uns vorbei und tanzen Sie mit. So lernen Sie neben dem Leistungsstand auch die Mitglieder der Gruppe und den Trainer kennen. Und war es auf Anhieb nicht das Richtige, dann dürfen Sie natürlich gerne auch in die anderen Gruppen „reinschnuppern“.

Falls Sie weitere Fragen haben oder gerne zu einem Schnuppertermin vorbeikommen möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Sportwart auf, am besten über unser . Er hilft Ihnen gerne weiter.

Wenn man sich vertraglich bindet, möchte man selbstverständlich auch wissen, auf was man sich einlässt und wie lange man sich bindet.
Bei vielen Vereinen ist es üblich, dass die Kündigung jeweils nur zum Jahresende erfolgen kann – nicht bei uns!

Wir haben auf unserer letzten Mitgliederversammlung am 27.06.2024 in diesem Punkt eine Änderung der Satzung beschlossen.

Diese sieht für alle Mitglieder eine einheitliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende vor und tritt mit Eintragung der Satzungsänderung ins Vereinsregister in Kraft. Bis dahin gelten noch die bisherigen Kündigungsfristen.

Jugendliche (ab 14) und Erwachsene können mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Quartalsende die Mitgliedschaft beenden.

Bei Kindern (bis 13) sind Sie sogar noch besser dran. Diese können mit einmonatiger Frist zum Monatsende kündigen. Kinder sind oft schnell begeisterungsfähig, stellen dann aber fest, dass es doch zu viele Termine sind und müssen irgendwo kürzer treten.

Jeder Verein lebt vom Engament seiner Mitglieder, dennoch haben wir uns bis heute gegen die in vielen Vereinen üblichen Arbeitsstunden entschieden, da wir der Meinung sind, dass es uns bei Veranstaltungen oder anderen Aktivitäten nicht hilft, wenn Mitglieder nur helfen, weil sie Stunden ableisten müssen, dies aber nicht gerne machen.

Dennoch kommen auch wir nicht umhin, gewisse Arbeiten (wie z.B. Reparaturarbeiten im Vereinsheim oder Mithilfe bei Veranstaltungen, …) auf mehrere Schultern zu verteilen.

Aus diesem Grund haben wir in unserer Beitragsordnung geregelt, dass jedes aktive Mitglied ab 18 Jahre einen monatlichen Aufschlag von 6,- € bezahlt, von diesem aber für die kommenden 4 Quartale befreit wird, wenn es sich an Arbeiten im Verein (Mindestdauer 6 Stunden) beteiligt.

Bisher gibt uns unser Erfolg recht und wir sind stolz darauf, dass der Anteil derer, die sich aktiv im Verein engagieren, im Vergleich zu vielen Vereinen sehr hoch ist.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an unseren 1. Vorsitzenden, am besten über unser Kontaktformular.

Sie möchten Mitglied werden? Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag vollständig aus und geben Sie diesen beim Trainer ab. Sie können uns den Antrag auch per Post senden oder in unseren Briefkasten am Vereinsheim werfen.

Es reicht Seite 3 und 4. Seite 1 und 2 sind weitere Infos, damit Sie auch wissen, auf was Sie sich einlassen 😉

Aufnahmeantrag DIN A4 – 2024-07-01

TSZ Satzung in der Fassung vom 21.10.2020

Jugendordnung in der Fassung vom 23.03.1993

Geschäftsordnung in der Fassung vom 01.08.1991

TSZ Beitragsordnung der Fassung vom 01.07.2024

Antrag zur ermäßigten Beitragszahlung In der Fassung vom 01.06.2015

Zugangsberechtigung TSZ 2023 In der Fassung vom Sep. 2023

Saaleinweisung Sorg  Stand Sep. 2023

DSGVO Abfrage für Mitglieder, die vor dem 01.06.2018 in den Verein eingetreten sind.