Mitgliedsbeiträge monatlich:
passive Mitgliedschaft für alle Altersklassen1 5,00 €
Freizeit- und Breitensport Grundbeitrag2:
Kinder ( 0 – 13 Jahre ) 16,50 €
Jugendliche ( 14 – 17 Jahre ) 21,00 €
Erwachsene ( ab 18 Jahre ) 25,00 €³
Schüler/Studenten (ab 18) 23,00 €³
Leistungssport Grundbeitrag2:
Kinder ( 0 – 13 Jahre ) 20,50 €
Jugendliche ( 14 – 17 Jahre ) 25,00 €
Erwachsene ( ab 18 Jahre ) 29,00 €³
Schüler/Studenten (ab 18) 27,00 €³
Leistungssportmitglieder, die ausschließlich die Trainingsräume zum freien Training nutzen, nicht am Gruppentraining teilnehmen und für einen anderen Verein starten, erhalten auf den Grundbeitrag Leistungssport 10,- € Ermäßigung. (Zweitmitglied)
Familienbeitrag:
Ist mindestens ein Elternteil bzw. ein Kind/Jugendlicher zahlendes Mitglied im Verein, so erhält jedes weitere im Haushalt lebende Kind/Jugendlicher 5,- € Ermäßigung auf den eigenen Vereinsbeitrag.
Aufnahmegebühr:
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 20,- € pro Person.
Sie entfällt bei Aufnahme im Rahmen der passiven Familienmitgliedschaft.
1 passive Mitglieder sind Mitglieder, die selbst nicht aktiv am Sportbetrieb des Vereins teilnehmen.
Eine Änderung des Mitgliedsstatus ohne ärztliches Attest von aktiv auf passiv ist nur quartalsweise möglich und kann jeweils nur zum nächsten 1. des folgenden Quartals erfolgen. Mit ärztlichem Attest kann die Änderung (auch für den Tanzpartner) zum nächsten 1. des folgenden Monats erfolgen.
2 Der Grundbeitrag berechtigt zur Teilnahme an einem Angebot. Werden zusätzliche verschiedene Angebote des Vereins genutzt, erhöht sich der Beitrag um einmalig 5,- € im Monat, egal wie viele verschiedene Angebote genutzt werden.
³ Arbeitsdienst: Alle aktiven Mitglieder ab 18 Jahren zahlen einen monatlichen Aufschlag von 2,00 € für die Reinigung und Instanthaltung der Trainingsräume. Wer sich als Helfer an Veranstaltungen des Vereins engagiert (z.B. Mitwirkung bei Turnieren, Renovierungstage, …) wird für die kommenden 4 Quartale (1 Jahr) von diesem Aufschlag befreit.
Gemäß der Satzung sind alle Personen, die an sportlichen Angeboten des TSZ Schwabach teilnehmen oder in Wettbewerben für das TSZ Schwabach starten, aktive Mitglieder. Diese Mitgliedsform trifft für die meisten Mitglieder des Vereins zu.
Der Beitrag besteht aus einer einmaligen Aufnahmegebühr und einem monatlichen Beitrag. Dieser Monatsbeitrag setzt sich aus einem altersabhängigen Grundbeitrag und ggf. Zuschlägen (für Sondergruppen) oder Ermäßigungen (Familienbeitrag) zusammen. Der Beitrag wird zu Beginn eines Quartals für diesen Zeitraum erhoben. Genaue Angaben finden sich in der Beitragsordnung.
Gemäß der Satzung nehmen passive Mitglieder an keinen sportlichen Angeboten des Vereins teil, nutzen nicht die sportlichen Einrichtungen und starten auch nicht bei Wettbewerben. Sie zahlen dafür einen deutlich ermäßigten Monatsbeitrag.
Die passive Mitgliedschaft kann u. a. gewählt werden, wenn Ihnen zeitweise eine aktive Teilnahme an Vereinsangeboten nicht möglich ist (z. B. auf Grund von Erkrankung, längerer Abwesenheit, etc.), Sie jedoch nicht sofort kündigen möchten.
Die Umstellung der Mitgliedschaft von aktiv auf passiv ist bei der Schatzmeisterin schriftlich zu beantragen, am Besten über das Kontaktformular. Eine Änderung des Mitgliedsstatus ohne ärztliches Attest von aktiv auf passiv ist nur quartalsweise möglich und kann jeweils nur zum nächsten 1. des folgenden Quartals erfolgen. Mit ärztlichem Attest kann die Änderung (auch für den Tanzpartner) zum nächsten 1. des folgenden Monats erfolgen.
Zweitmitglieder im Leistungssportbereich sind Mitglieder, die in einem weiteren Verein trainieren, für diesen starten und NICHT an unseren Trainingsangeboten teilnehmen, sondern nur unsere Räumlichkeiten zum freien Training nutzen.
Im Breitensportbereich sind dies Mitglieder, die ebenfalls NICHT an unseren Trainingsangeboten teilnehmen und ebenfalls nur unsere Räumlichkeiten zum freien Training nutzen.
Sie haben Interesse an unserem Angebot, sind sich aber nicht sicher, welche Gruppe die richtige für Sie ist? Kein Problem: Schauen Sie einfach unverbindlich bei uns vorbei und tanzen Sie mit. So lernen Sie neben dem Leistungsstand auch die Mitglieder der Gruppe und den Trainer kennen. Und war es auf Anhieb nicht das Richtige, dann dürfen Sie natürlich gerne auch in die anderen Gruppen „reinschnuppern“.
Falls Sie weitere Fragen haben oder gerne zu einem Schnuppertermin vorbeikommen möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Sportwart auf, am besten über unser . Er hilft Ihnen gerne weiter.
Wenn man sich vertraglich bindet, möchte man selbstverständlich auch wissen, auf was man sich einlässt und wie lange man sich bindet.
Bei vielen Vereinen ist es üblich, dass die Kündigung jeweils nur zum Jahresende erfolgen kann – nicht bei uns!
Jugendliche (ab 14) und Erwachsene können mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Quartalsende die Mitgliedschaft beenden.
Bei Kindern (bis 13) sind Sie sogar noch besser dran. Diese können mit einmonatiger Frist zum Monatsende kündigen. Kinder sind oft schnell begeisterungsfähig, stellen dann aber fest, dass es doch zu viele Termine sind und müssen irgendwo kürzer treten.
Jeder Verein lebt vom Engament seiner Mitglieder, dennoch haben wir uns bis heute gegen die in vielen Vereinen üblichen Arbeitsstunden entschieden, da wir der Meinung sind, dass es uns bei Veranstaltungen oder anderen Aktivitäten nicht hilft, wenn Mitglieder nur helfen, weil sie Stunden ableisten müssen, dies aber nicht gerne machen.
Dennoch kommen auch wir nicht umhin, gewisse Arbeiten (wie z.B. die Sauberhaltung unseres Vereinsheimes, Reparaturarbeiten, Mithilfe bei Veranstaltungen, …) auf mehrere Schultern zu verteilen.
Aus diesem Grund haben wir in unserer Beitragsordnung geregelt, dass jedes aktive Mitglied ab 18 Jahre einen monatlichen Aufschlag von 2,- € bezahlt, von diesem aber für die kommenden 4 Quartale befreit wird, wenn es sich an Arbeiten im Verein beteiligt.
Sie möchten Mitglied werden? Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag vollständig aus und geben Sie diesen beim Trainer ab. Sie können uns den Antrag auch per Post senden oder in unseren Briefkasten am Vereinsheim werfen.
TSZ Satzung in der Fassung vom 21.10.2020
Jugendordnung in der Fassung vom 23.03.1993
Geschäftsordnung in der Fassung vom 01.08.1991
TSZ Beitragsordnung 01-07-2018 in der Fassung vom 01.07.2018
Mietvereinbarung in der Fassung vom 01.01.2015
Antrag zur ermäßigten Beitragszahlung In der Fassung vom 01.06.2015
Zugangsberechtigung TSZ 2023 In der Fassung vom Sep. 2023
Saaleinweisung Sorg Stand Sep. 2023
DSGVO Abfrage für Mitglieder, die vor dem 01.06.2018 in den Verein eingetreten sind.